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   BVerwG, 27.03.2008 - 10 B 130.07 (10 C 3.08)   

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https://dejure.org/2008,15433
BVerwG, 27.03.2008 - 10 B 130.07 (10 C 3.08) (https://dejure.org/2008,15433)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.2008 - 10 B 130.07 (10 C 3.08) (https://dejure.org/2008,15433)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 2008 - 10 B 130.07 (10 C 3.08) (https://dejure.org/2008,15433)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Ausgesetztsein eines Angehörigen der Zivilbevölkerung in erheblicher individuellen Gefahr für Leib oder Leben im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts; Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Flüchtlingsanerkennung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; AufenthG § 60 Abs. 7; RL 2004/83/EG Art. 15 Bst. c
    Revisionszulassung, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, ernsthafter Schaden, bewaffneter Konflikt, Anerkennungsrichtlinie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.02.2008 - 10 B 129.07

    Irak, Revisionsverfahren, Revisionszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung,

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2008 - 10 B 130.07
    5 Zur Begründung bezieht sich die Beschwerde insoweit im Wesentlichen auf die Beschwerdebegründung, die der Prozessbevollmächtigte des Klägers im Beschwerdeverfahren BVerwG 10 B 129.07 wegen Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht vorgelegt hat.
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.09.2008 - 1 LB 17/08

    Irak, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

    Diese Frage steht allerdings - wie auch die anderen Vorlagefragen - im Zusammenhang mit den Voraus setzungen des Erlöschens der Flüchtlingseigenschaft, nicht mit den vorliegend maßgebli chen Anforderungen an ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG (s. dazu BVerwG, Beschl. v. 17.04.2008, 10 B 124.07, Beschl. v. 08.04.2008, 10 B 150.07, jeweils zu Ziff. 1, sowie Beschl. v. 27.03.2008, 10 B 130.07, alle veröff. in Juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.05.2008 - 1 LB 9/08
    Diese Frage steht allerdings wie auch die anderen Vorlagefragen im Zusammenhang mit den Voraussetzungen des Erlöschens der Flüchtlingseigenschaft, nicht mit den vorliegend maßgeblichen Anforderungen an ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG (s. dazu BVerwG, Beschl. v. 17.04.2008, 10 B 124.07, Beschl. v. 08.04.2008, 10 B 150.07, jeweils zu Ziff. 1, sowie Beschl. v. 27.03.2008, 10 B 130.07, alle veröff. in Juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2008 - 1 LB 44/04

    Irak, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

    Diese Frage steht allerdings - wie auch die anderen Vorlagefragen - im Zusammenhang mit den Voraussetzungen des Erlöschens der Flüchtlingseigenschaft, nicht mit den vorliegend maßgeblichen Anforderungen an ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG (s. dazu BVerwG, Beschl. v. 17.04.2008, 10 B 124.07, Beschl. v. 08.04.2008, 10 B 150.07, jeweils zu Ziff. 1, sowie Beschl. v. 27.03.2008, 10 B 130.07, alle veröff. in Juris).
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